Im Rahmen unserer Compliance-Verpflichtungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das seit Juli 2023 in Kraft ist, hat die Deutsche Saatveredlung AG eine Meldestelle eingerichtet, die die vollständige Anonymität jeder Meldung sicherstellt.
Das Hinweisgeberschutzgesetz zielt darauf ab, Personen zu schützen, die Verstöße gegen geltendes Recht melden (auch als "Whistleblowing" bekannt). Die zugrunde liegende EU-Verordnung legt Mindeststandards für den Schutz von Hinweisgebern in einer Vielzahl von Bereichen fest, einschließlich öffentlicher Gesundheit, Verbraucherschutz, Datenschutz und Finanzdienstleistungen.
Das HinSchG garantiert umfassenden Schutz für Hinweisgeber. Es verbietet Vergeltungsmaßnahmen, einschließlich Entlassung, Degradierung, Schikanen und Diskriminierung. Darüber hinaus gewährt es den Hinweisgebern das Recht auf effektiven Rechtsschutz, einschließlich eines Auskunftsanspruches.
Im Rahmen des HinSchG können Verstöße bei der Meldestelle der Organisation oder extern bei den zuständigen Behörden gemeldet werden.
Das HinSchG garantiert die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers. Niemand darf die Identität des Hinweisgebers ohne dessen ausdrückliche Zustimmung offenlegen.
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