Das Förderprogramm für Agrarumwelt, Tierwohl und Klimaschutz (FAKT) ab 2023 ist eine länderspezifische Förderung für Baden-Württemberg. Sie ist nicht für andere Bundesländer gültig. Die Maßnahme Fakt E 1.2 stellt den artenreichen Zwischenfruchtmischungsanbau in den Vordergrund. Neben Saatgutzusammensetzung müssen Kriterien erfüllt werden, damit die Förderung bewilligt wird. Die Offizialberatung vor Ort hat die höchste Expertise.
Ausgewogene, zum Teil winterharte Zwischenfrucht für Maisfruchtfolgen
Ausgewogene, zum Teil winterharte Zwischenfrucht für Maisfruchtfolgen
Ausgewogene, zum Teil winterharte Zwischenfrucht für Maisfruchtfolgen
Zeit fürs Wachstum
ohne Buchweizen
Schnelle Bodenbedeckung und Stickstofffixierung
ohne Buchweizen
Schnelle Bodenbedeckung und Stickstofffixierung
Die sichere Nährstoffkonservierung für Wasserschutzgebiete und Rapsfruchtfolgen
Die Zwischenfruchtmischung für den Zuckerrübenanbau
Die Zwischenfruchtmischung für den Zuckerrübenanbau
Die Zwischenfruchtmischung für den Zuckerrübenanbau
Die Zwischenfruchtmischung für Kartoffelfruchtfolgen
Die Zwischenfruchtmischung für Kartoffelfruchtfolgen
Die nematodenreduzierende Mischung für den Zuckerrüben- und Kartoffelanbau
Starke Wurzelbildung stabilisiert das Bodengefüge
Schnellwachsende Mischung für Veredelungsbetriebe zur optimalen Verwertung und Konservierung von Nährstoffen
Ideal für späte Saaten und kühle Regionen
Begrünung und Futterbau kombinieren
Die Beisaatmischung für Rapsprofis
Winterharte Basismischung
Rauhafer- und leguminosenfreie Mischung
Vielfältige Mischung zur Bodenbedeckung
Hervorragende Vorfruchtwirkung und Unkrautunterdrückung
Stabilisierung des Bodengefüges und Stickstofffixierung
Ideale, schnellwachsende Mischung zur optimalen Verwertung und Konservierung von Stickstoff nach Leguminosen
Ausgewogene, zum Teil winterharte Mischung vor Mais oder anderen Sommerkulturen
Die Saatgutmischungen entsprechen hinsichtlich Arten und Mischungsanteilen den Anforderungen der FAKT II-Maßnahme E1.2 „Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau“
Nachfolgende Dokumente gelten als Nachweis der Einhaltung der geforderten Kriterien.