TerraLife® Mischungen können von einer moderaten Startdüngung profitieren. Dies ist je nach Standort vom C/N-Verhältnis abhängig. Weiterhin ist auf den rechtlichen Rahmen im jeweiligen Bundesland und insbesondere die Gebietskulisse (rotes Gebiet) zu achten. In roten Gebieten ist keine Düngung möglich.

Je nach Bundesland ist eine Startdüngung von dem zulässigen Leguminosenanteil in der Mischung abhängig. Die Bundesländer definieren den Begriff der „Mischungen mit Leguminosen“ unterschiedlich. Es gibt Schwellenwerte für den Leguminosenanteil (Samenanteile in der Mischung), welche die Startdüngung der Zwischenfrucht definieren.

Deshalb bietet die DSV TerraLife® die Mischungsfamilien BetaMaxx und MaisPro TR, sowie N-Fixx mit unterschiedlichen Leguminosenanteilen an. MaisPro TR Greening 50 hat beispielsweise weniger als 50 % Leguminosen im Samenanteil und darf in Bundesländern mit dem Schwellenwert für „Nichtleguminosen“ < 50 % (z. B. NRW) dann organisch gedüngt werden. In anderen Ländern gelten andere Werte und es empfiehlt sich z. B. die Mischung MaisPro TR Greening 30. Dies ist mit der örtlichen Düngeberatung zu klären.

Düngebedarfsplanung der Folgefrucht
Je nach Mischung müssen in der Düngebedarfsplanung der Folgefrucht Zu- und Abschläge erfolgen. Die meisten TerraLife® Mischungen gelten in der Düngebedarfsplanung der Folgefrucht als Nichtleguminose, je nach Winterhärte muss ein Zuschlag berücksichtigt werden.

Tipp: Die DSV steht mit Rat und Tat durch unsere Fachberater zur Seite – Fragen zur Düngung kann schlussendlich nur die regionale Düngeberatung geben.