Die Ausweitung der roten Gebietskulisse in Deutschland trifft viele Landwirte und stellt die Düngung und die Anbauplanung auf den Kopf. Vor einer Sommerung ist es in einem Roten Gebiet verpflichtend, eine Zwischenfrucht anzubauen. TerraLife® Mischungen wie z.B. die N-Fixx oder N-Fixx 50 sind die ideale Vorbereitung auf die Nachfrucht Mais und erschließen zusätzlich Stickstoff (siehe Rechenbeispiel). Leguminosenhaltige Mischungen tolerieren den Verzicht der Startdüngung und sind in der Lage, N in das System zu bringen – ohne dass es bilanziert wird. Durch die Anrechnung des Nmin-Wertes der organischen Düngung und durch den Abzug der 20% für die rote Gebietskulisse stehen dem Mais in diesem Fall nur noch 124 kg N/ha zur Verfügung. Mit dem Anbau einer gut entwickelten TerraLife® Mischung, die als „Nicht-Leguminose*“ definiert wird, können dem Mais ca. 20–60 kg N/ha zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

Unsere Empfehlungen für Rote Gebiete:
Auflagen in nitratbelasteten Gebieten ab 1. Januar 2021
Nährstoffmanagement
- Stickstoffdüngung -20% unter errechnetem Düngebedarf im Durchschnitt der Fläche. Ausnahmen für Betriebe, die weniger als 160 kg Gesamtstickstoff je Hektar und davon nicht mehr als 80 kg Gesamtstickstoff je Hektar in Form von mineralischen Düngemitteln aufbringen
- Einhaltung der 170er N-Obergrenze für den Einsatz von organischen Düngemitteln auf Schlag- bzw. Bewirtschaftungseinheit-Ebene
- Begrenzung der N-Düngung im Herbst auf Grünland: Begrenzung der Aufbringung flüssiger organischer Düngemittel zu Dauergrünland, mehrjährigem Feldfutterbau vom 01.09. bis Beginn der Sperrfrist auf 60 kg Gesamtstickstoff je Hektar
Verpflichtender Zwischenfruchtanbau
- Stickstoffdüngung bei Kulturen mit einer Aussaat nach dem 1. Februar ist nur zulässig, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut und nicht vor 15.01. umgebrochen wurde. Ausnahmen bestehen, wenn die zuvor angebaute letzte Hauptfrucht nach dem 1. Oktober geerntet wird, oder für Flächen in besonders trockenen Gebieten (< 550 mm langjähriges Jahresniederschlagsmittel)
Herbstdüngung nur in Ausnahmefällen
- Keine Aufbringung von Düngemitteln mit wesentlichem N-Gehalt nach der Hauptfruchternte
- Ausnahme für Zwischenfrüchte ohne Futternutzung, wenn Festmist von Huf- und Klauentieren oder Kompost bis max. 120 kg/ha Gesamt-N ausgebracht werden (bundeslandabhängig)
- Herbstdüngung im Raps weiterhin möglich:
- Bodenuntersuchung mit einem Nmin-Gehalt von weniger als 45 kg N/ha
- Rapsaussaat bis spätestens 15. September
- max. 30 kg Ammonium-N bzw. 60 kg Gesamt-N bis 1.Oktober
- Volle Anrechnung der Herbstdüngung auf die N-Bedarfswerte im Frühjahr
Maßnahmen
- Jedes Bundesland muss mindestens drei weitere Maßnahmen für belastete Gebiete festlegen (Infos hierzu sind bei der jeweiligen Länderdienststelle erhältlich)