Im Rahmen der Konditionalität für die Einkommensgrundstützung sind ab 2023 neue GLÖZ-Standards die Basis für den Erhalt der Flächenprämie.
Hier finden Sie unsere Praxislösungen zur Erfüllung einiger GLÖZ-Standards.
Die Umwandlung von Dauergrünland unterliegt grundsätzlich der Genehmigungsplicht. Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, sofern keine anderen Rechtsvorschriften oder einer Verpflichtung gegenüber Dritter einer Umwandlung entgegenstehen.
Einem generellen Umwandlungsverbot unterliegen landwirtschaftliche Flächen mit der Hauptbodennutzung Dauergrünland, sofern diese
- als umweltsensibles Dauergrünland klassifiziert sind,
- als FFH-Lebensraumtyp eingestuft ist oder
- innerhalb der GLÖZ 2-Kulisse (Moore, Feuchtgebiete) liegt.
DSV Empfehlung: M1 Mischung für Rotationsbrache oder M2 als Rotationsbrache mit geringem Grünmasseaufwuchs.
DSV Empfehlung: Aktive Begrünung durch TerraLife® Mischungen, insbesondere (teilweise) winterharte Mischungen
DSV Empfehlung: Die frühräumende Maissorte EMELEEN + spätsaatverträgliche TerraLife®-CoolSeason
- Brache beginnt mit Ernte der Hauptfrucht im Vorjahr, keine Pflege vom 1.4. bis 15.8. zulässig
- Flächen können aktiv mit Saatgut begrünt (keine Reinsaat) oder der Selbstbegrünung überlassen werden
DSV Empfehlung: TerraLife®-SoilProtect als Rein- oder Untersaat, als Dauerbrache die Mischung M3.
Die detaillierte Verordnung finden Sie hier.
Die DSV stellt für Sie als Service diese Informationen zusammen, jegliche Angaben sind dabei ohne Gewähr. Die Offizialberatung vor Ort hat immer die höchste Expertise und sollte Ihr erster Ansprechpartner rund um das Thema GAP sein.
Stand: 3/2023