Im Rahmen der Konditionalität für die Einkommensgrundstützung sind ab 2023 neue GLÖZ-Standards die Basis für den Erhalt der Flächenprämie.
Hier finden Sie unsere Praxislösungen zur Erfüllung einiger GLÖZ-Standards.
Die Umwandlung von Dauergrünland unterliegt grundsätzlich der Genehmigungsplicht. Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, sofern keine anderen Rechtsvorschriften oder einer Verpflichtung gegenüber Dritter einer Umwandlung entgegenstehen.
Einem generellen Umwandlungsverbot unterliegen landwirtschaftliche Flächen mit der Hauptbodennutzung Dauergrünland, sofern diese
- als umweltsensibles Dauergrünland klassifiziert sind,
- als FFH-Lebensraumtyp eingestuft ist oder
- innerhalb der GLÖZ 2-Kulisse (Moore, Feuchtgebiete) liegt.
DSV Empfehlung: HumusPro 2.1 oder HumusPro 3.1 und 3.2 mit Rotschwingel als Dauerbrauche.
DSV Empfehlung: Aktive Begrünung durch TerraLife® Mischungen, insbesondere (teilweise) winterharte Mischungen
DSV Empfehlung: Die frühräumende Maissorte EMELEEN + spätsaatverträgliche TerraLife®-CoolSeason
Ab 2024 sind Betriebe verpflichtet, 4 % der Produktionsfläche als Brache, Zwischenfrucht oder als Leguminose anzulegen
Brache: DSV Empfehlung: TerraLife® -SoilProtect als Rein- oder Untersaat, als Dauerbrache die Mischung HumusPlus 3.1 oder 3.2.
Zwischenfrucht: DSV Empfehlung: TerraLife® Zwischenfruchtmischungen
Leguminosen: DSV Empfehlung: Lupine