Beim Zwischenfruchtanbau im Rahmen des Greenings ist zu beachten:
- Zwischenfruchtanbau wird mit dem Faktor 0,3 als ökologische Vorrangfläche anerkannt (1 ha öVF =
3,33 ha Zwischenfruchtanbau)
- Für den Zwischenfruchtanbau müssen mindestens zwei Arten in einer Mischung aus einer
vorgegebenen, breiten Artenliste verwendet werden, eine Art darf dabei nicht mehr als 60 % an Samen
in der Mischung einnehmen, Gräser dürfen ebenfalls in Summe nicht mehr als 60 % Anzahl Samen in der
Mischung enthalten sein
- Wir empfehlen die Saatgutetiketten für eventuelle Kontrollen aufzubewahren
- Statt einer Zwischenfruchtmischung können auch Untersaaten als öVF angesät werden, dabei dürfen
aber ausschließlich Gräser (einzeln oder in Mischung) verwendet werden. Für Untersaaten gelten nach
der Ernte der Deckfrucht die gleichen Regelungen wie für Zwischenfruchtmischungen
- Düngung ist nur mit Wirtschaftsdünger erlaubt (entsprechend DüV), mineralische Düngung ist
nicht zulässig, auch Klärschlammausbringung ist ausgeschlossen
- Chemisch-synthetischer Pflanzenschutz ist generell verboten
- Die Aussaat der Zwischenfrucht darf nicht vor dem 16. Juli erfolgen
- Die Aussaat hat vor dem 01. Oktober zu erfolgen
- Im Herbst muss eine hinreichende Bodenbedeckung erreicht werden.
- Zwischenfrüchte und Untersaaten dürfen im Ansaatjahr nicht genutzt werden (Ausnahme: Beweidung
mit Schafen und Ziegen bis zum 31.12. im Aussaatjahr)
- Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ab Ernte der Hauptfrucht bis 15.02.
- Keine Bodenbearbeitung bzw. Einarbeitung der Zwischenfrüchte vor dem 15.02. des darauf
folgenden Jahres, ein Mulchen/Walzen der Zwischenfrucht ist im Herbst zur Vermeidung der
Samenbildung zulässig
- Nach dem 15.02. dürfen Zwischenfrüchte (z. B. Kleegras) und Untersaaten (Gras) futterbaulich
oder energetisch mit einem Schnitt vor der Aussaat einer Hauptfrucht genutzt werden
- Nur Grasuntersaaten die als Zwischenfrucht genutzt werden, dürfen im Folgejahr in eine
Hauptfrucht überführt werden
TerraLife ist mehr als Greening
Zwischenfrucht ist nicht gleich Zwischenfrucht. Sie können einfache
Zwischenfruchtmischungen nutzen, die die Mindes
tvorgaben für das Greening erfüllen, oder vom Mehrwert der DSV TerraLife Mischungen
profitieren, denn TerraLife ist mehr als Greening.
TerraLife sind Zwischenfruchtmischungen, die im Rahmen eines wissenschaftlichen
Forschungsprogrammes konzipiert und weiterentwickelt werden. Hierbei stand von Anfang an die
positive Wirkung von Pflanzengesellschaften auf das Bodenleben, die Bodenstruktur und der
Humusaufbau im Vordergrund; also die Erhaltung und Förderung der Bodenfruchtbarkeit. Dies ist und
bleibt das primäre Ziel für eine nachhaltige Landwirtschaft. Unser TerraLife Prinzip lautet: mehr
als 5 Arten müssen zusammenkommen, um eine umfassende Wirkung auf die Aktivität des Bodens zu
erzielen (Ausnahme Landsberger Gemenge). Bei der Zusammenstellung der Mischungen wurden die
unterschiedlichsten Fruchtfolgen intensiv betrachtet. Heute stehen Ihnen für alle
Fruchtfolgesysteme mit Sommerkulturen hochwirksame TerraLife Mischungen zur Verfügung.
Greeningkonforme
TerraLife-Zwischenfruchtmischungen für jede Fruchtfolge finden Sie hier...
Hinweis: Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr auf
Vollständig- und Richtigkeit. Bitte beachten Sie daher die aktuellen Aussagen der regionalen
Beratung!