
Stilllegungen sind eine Möglichkeit, um die öVF zu erfüllen. Dabei wird die stillgelegte Fläche
im Verhältnis 1:1 auf die öVF angerechnet. Die Stilllegungsverpflichtung besteht auf diesen Flächen
vom 01.01. eines Jahres bis zum 31.08. Es kann bereits vor Ende der Stilllegungszeit (ab 01.08.)
mit der Vorbereitung der Aussaat einer Nachfrucht, zum Beispiel Raps, begonnen werden.
Die Stilllegungsfläche sollte begrünt werden. Dazu empfiehlt sich der Einsatz von speziellen
Brachemischungen. Ein wichtiger Vorteil einer aktiven Begrünung ist die Unkrautunterdrückung. Bei
Selbstbegrünung ist zu erwarten, dass sich vor allem konkurrenzstarke Unkräuter, wie Disteln und
Ackerfuchsschwanz, weiter vermehren und zum Aussamen kommen. Zusätzlich können durch
Ausfallgetreide ‚grüne Brücken‘ entstehen, die zur Vermehrung von Krankheitserregern und
Schädlingen beitragen und den Krankheitsdruck auf angrenzenden Flächen erhöhen. Eine aktive
Begrünung mit geeigneten Mischungen steigert den Vorfruchtwert einer Stilllegung. Gerade auf
besseren Standorten ist es sinnvoll, die Brache teilweise in die Fruchtfolge zu integrieren. Sie
kann dann auch als eine weitere Frucht zur Anbaudiversifizierung genutzt werden und könnte
zusätzlich mit Schafen abgehütet werden. Durch eine Stilllegung von 5 % der Ackerfläche könnte
sowohl die dritte Kultur, als auch die ökologische Vorrangfläche abgedeckt werden. Eine
spezielle Stilllegungsmischung mit Leguminosen würde sich hier positiv auf die Bodenfruchtbarkeit
auswirken und durch die N-Fixierung einen hohen Vorfruchteffekt für die nachfolgende Hauptfrucht
(z. B. Weizen) erzielen. Hinzu kommt die gute Durchwurzelbarkeit und die Förderung der Schattengare
durch die Stilllegung, ähnlich wie bei einer Zwischenfrucht. Vom 01.04. – 30.06. dürfen keine
Pflegemaßnahmen auf einer Stilllegung stattfinden, die Fläche muss aber einmal jährlich
gemulcht werden. Die Mindestgröße einer Flächenstilllegung beträgt 1000 m².
Auf schlechteren Standorten kann eine Dauerstilllegung über 3 – 5 Jahre sinnvoll sein. Hier
bietet es sich an, dass besonders nasse oder leichte Standorte mit geringem Ertragspotenzial oder
auch ungünstig zugeschnittene Flächen stillgelegt werden. Diese Wahl hätte den Vorteil, dass nur
einmal eine Mischung angesät werden müsste und die Verluste durch die Stilllegung, aufgrund des
geringen Ertragspotenzials der Standorte, relativ gering wären.
Das DSV Programm für die gezielte Begrünung von Brachflächen finden Sie hier...
Hinweis: Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen (Stand 01.2015), aber ohne Gewähr auf Vollständig- und Richtigkeit. Die umfangreichen Rechtstexte werden derzeit in den Bundesländern unterschiedlich interpretiert. Bitte beachten Sie daher die aktuellen Aussagen der regionalen Beratung!