Kohlschotenrüssler

Der 2,5 bis 3 mm lange schwarze, durch die Behaarung grau erscheinende Käfer besitzt einen gedrungenen Körper sowie einen rüsselförmig verlängerten, nach innen gebogenen Kopf und schwarze Füße. Die 4 bis 5 mm lange, weißlich bis gelblich gefärbte, beinlose, leicht nach innen gekrümmte Larve hat eine braune Kopfkapsel.

Schadbild

Äußerlich ist die Schädigung der Schote erst erkennbar, wenn die Käferlarve sie durch ein rundes, etwa 1 mm großes Ausbohrloch verlassen hat. Im Inneren der Schote hat die Larve zuvor 3 bis 5 Samenkörner an- oder bis auf die Samenschale ausgefressen. Die geschädigte Schote bleibt geschlossen.

Der direkte Schaden des Kohlschotenrüsslers ist allgemein gering, der indirekte als Wegbereiter für die weit stärker auftretende Kohlschotenmücke kann dagegen sehr groß sein. Außerdem führt in die Schoten eindringendes Wasser zu Auswuchs und Fäulnis.

Zeitliches Auftreten

Der Käfer des Kohlschotenrüsslers verläßt im Frühjahr sein Ruhelager und fliegt bei 13 °C schon vor der Blüte den Winterraps an. Sein Hauptauftreten erfolgt mit Beginn der Hauptblüte. Nach dem Reifungsfraß legt das Weibchen in junge Schoten meist jeweils nur 1 Ei ab. Nach 8 bis 9 Tagen schlüpft die Larve und frißt an den wachsenden Samenkörnern. Nach einer 4 bis 5 Wochen langen Fraßzeit verlässt sie die Schote, um sich in einer Bodentiefe von 5 bis 10 cm zu verpuppen. Bald darauf schlüpft der Jungkäfer, verlässt den Boden und begibt sich nach kurzem Reifungsfraß vor allem an blühenden Kultur- und Wildkruziferen im August an geschützten Stellen bis zum Frühjahr zu Ruhe.

Schadschwelle

Die Schadschwelle liegt:

  • vor der Blüte (EC 61) bei 1 Käfer je Pflanze
  • während und nach der Blüte (ab EC 61) bei schwachem Auftreten der Kohlschotenmücke bei 1 Käfer je Pflanze
  • bei starkem Auftreten der Kohlschotenmücke (Link) bei 1 Käfer je 2 Pflanzen

Bekämpfung

Ein Insektizideinsatz bietet sich in Verbindung mit der Vollblütenspritzung an.

Insektizide gegen Schädlinge im Raps.

Das Pflanzenschutzgesetz in Deutschland hat sich geändert. Einige Pflanzenschutzmittel können damit in verschiedenen Kulturen nicht mehr eingesetzt werden. Unter  https://apps2.bvl.bund.de finden Sie eine Liste für zugelassene Präparate.