Anmeldung der neuen Sorte beim Bundessortenamt

Eine Neuzüchtung muss mehrere Hürden überwinden, bevor sie in den praktischen Anbau gelangt. Dazu gehören die Prüfungen zum Sortenschutz und zur Sortenzulassung, die z.B. vom Bundessortenamt in Hannover durchgeführt werden.
Erhält eine Winterrapssorte nach drei Jahren der offiziellen Prüfungen den Sortenschutz und die Sortenzulassung, wird sie vom Bundessortenamt in die Beschreibende Sortenliste aufgenommen. Jetzt darf die neue Sorte vom Züchtungsunternehmen vermarktet werden und gelangt nach bis zu 10 Jahren züchtereigener und offizieller Prüfungen zum Landwirt.
Es vergeht jedoch noch ein weiteres Jahr, bevor erste Ergebnisse der regional durchgeführten Landessortenversuche vorliegen, in denen die Neuzüchtung im Vergleich zu anderen sich auf dem Markt befindlichen Sorten ihre Leistungsstärke in der jeweiligen Region Deutschlands behaupten muss. Erst wenn positive Ergebnisse aus den Landessortenversuchen vorliegen, gelangt die neue Sorte in der Regel in den breiten, großflächigen Anbau bei den Landwirten.


Sortenschutz
Das Sortenschutzgesetz stellt fünf Anforderungen an eine Sorte: Eine Sorte muss unterscheidbar, homogen, beständig, neu und durch eine eintragbare Sortenbezeichnung bezeichnet sein. Erfüllt sie diese Eigenschaften in der zweijährigen Registerprüfung, erhält die Sorte den nationalen Sortenschutz, der das Eigentumsrecht des Züchters an dieser Sorte sichert. Weiterhin wird für die Sorte eine Sortenbeschreibung nach festgesetzten Vorgaben erstellt. 

Sortenzulassung
Parallel zu den Registerprüfungen werden vom Bundessortenamt an zahlreichen über das ganze Bundesgebiet verteilten Orten die Wertprüfungen für die nationalen Sortenzulassungen durchgeführt. Winterrapssorten werden in Deutschland nach einer dreijährigen Wertprüfung zugelassen, wenn sie über die Anforderungen des Sortenschutzes hinaus einen landeskulturellen Wert aufweisen.
Eine Sorte hat dann einen landeskulturellen Wert, wenn sie in der Gesamtheit ihrer wertbestimmenden Eigenschaften gegenüber den zugelassenen vergleichbaren Sorten eine deutliche Verbesserung für den Pflanzenbau, die Verwertung des Erntegutes oder die Verwertung aus dem Erntegut gewonnener Erzeugnisse erwarten lässt. Gemeint ist damit, dass eine neue Sorte besser sein muss als alle schon vorhandenen Sorten. Die Überlegenheit der Sorte kann sich prinzipiell auf jede Eigenschaft beziehen.
Die Sortenzulassung soll erreichen, dass das Sortenangebot überschaubar bleibt und nur Sorten mit nachgewiesener guter Leistungsfähigkeit auf den Markt kommen können.
 

Eine Neuzüchtung muss mehrere Hürden überwinden, bevor sie in den praktischen Anbau gelangt. Dazu gehören die Prüfungen zum Sortenschutz und zur Sortenzulassung, die vom Bundessortenamt in Hannover durchgeführt werden.

Erhält eine Winterrapssorte nach drei Jahren der offiziellen Prüfungen den Sortenschutz und die Sortenzulassung, wird sie vom Bundessortenamt in die Beschreibende Sortenliste aufgenommen. Jetzt darf die neue Sorte vom Züchter vermarktet werden und gelangt nach frühestens 11 Jahren der Prüfung (züchtereigene und offizielle Prüfungen) zum Landwirt.

Es vergeht jedoch noch ein weiteres Jahr, bevor erste Ergebnisse der regional durchgeführten Landessortenversuche vorliegen, in denen die Neuzüchtung im Vergleich zu anderen sich auf dem Markt befindlichen Sorten ihre Leistungsstärke in der jeweiligen Region Deutschlands behaupten muss. Erst wenn positive Ergebnisse aus den Landessortenversuchen vorliegen, gelangt die neue Sorte in der Regel in den großflächigen Anbau bei den Landwirten.



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