
(Bitte unbedingt aktuelle Herstellerangaben und Pflanzenschutzgesetz beachten)
Vor Eintritt der Winterruhe sind Rapspflanzen anzustreben, die sechs bis acht Blätter gebildet haben, einen Wurzeldurchmesser von > 5 mm und ungestreckte Sprossachsen aufweisen. Liegen die Blattrosetten der Rapspflanzen vor Winter dicht am Boden an, besteht keine Gefahr, dass der Raps im Winter durch kalte Temperaturen und Frost geschädigt wird.
Wachstumsregler und Fungizide sollten im Herbst daher nur eingesetzt werden, wenn die Gefahr besteht, dass die Bestände schossen oder starker Befall mit Cylindrosporium (Weißfleckigkeit) festgestellt wird.
In der Praxis steht dafür Folicur (Wirkstoff Tebuconazol). Für Folicur empfiehlt sich, in Abhängigkeit von der Sorte und den Wachstumsbedingungen, der Einsatz von 0,3-0,5 l/ha. Der optimale Ausbringungstermin ist ab dem 4-Blattstadium bzw. Anfang bis Mitte Oktober gegeben. Mit dem Wachstumsreglereinsatz kann gleichzeitig die Bekämpfung von Rapserdfloh und Ausfallgetreide kombiniert werden.
Die Bekämpfung von Krankheiten im Blattbereich ist bei Winterraps in der Regel unwirtschaftlich. Nur Cylindrosporium wird mit sehr geringen Aufwandmengen an Fungiziden, die auch eine wachstumsregulierende Wirkung haben, erfasst. Im Frühjahr kommt, wie schon zur Herbstanwendung, die Wirkstoffgruppe der Triazole zur Anwendung. Die Aufwandmeng liegt, in Abhängigkeit von der Sorte und den Wachstumsbedingungen, bei Folicur (Tebuconazol) zwischen 0,5 und 1 l/ha. Starke Bestände sollten frühzeitig mit Wachstumsregulatoren behandelt werden. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass ein Einsatz von Moddus ebenfalls in Raps zu empfehlen ist.