
Auch im Grünland ist eine Unkraut- und Ungrasbekämpfung nicht zu vernachlässigen, denn durch mangelnde Pflege können leicht unerwünschte, minderwertige Pflanzen in die Bestände einwachsen. Wie geht man vor, wenn die Grünlandbestände verunkrauten:
So beurteilen Sie die Grünlandnarbe richtig
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Schadbild |
Mechanische Maßnahmen |
Chemische Maßnahmen |
Pflanzenbauliche Maßnahmen |
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Tritt- und Fahrschäden |
Walzen |
Nachsaat |
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Tritt- und Fahrschäden bzw. sonstige Unebenheiten |
Durch Walze nicht mehr einzuebnen |
Einebnen plus Neuansaat |
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Narbe lückig, nicht verunkrautet (20-30 % Lücken) |
Nachsaat und Beweidung |
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Narbe verunkrautet, 20-30 % Unkräuter wie Hahnenfuß, Löwenzahn, Vogelmiere, Rest: hochwertige Gräser |
Schröpfschnitt bei Vogelmiere |
Selektives Herbizid |
Nachsaat |
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Narbe stark verunkrautet, Rest minderwertige Unkräuter |
Umbruch und/oder Totalherbizid |
Umbruch und/oder Totalherbizid |
Neuansaat nach Narbenabtötung bzw. Umbruch |
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Narbe vergrast mit Ungräsern wie Jährige Rispe, Quecke (unter 30 %) und andere Ungräser (unter 40 %) |
Narbenfilz aufreißen |
Keine Möglichkeit |
Nachsaat mit Beweidung |
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Ungräser über 40 %, Quecke über 30 % |
Totalherbizid |
Neuansaat nach Narbenabtötung |
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Narbe verunkrautet mit Ampfer |
selektives Herbizid |
Nachsaat |
Quelle: abgeändert nach Schmitt, K.-O., 1987 Landwirtschaftskammer Rheinland-Pflalz
Unkräuter sollten im Grünland vorrangig durch kulturtechnische Maßnahmen wie Nutzung, Düngung oder Beweidung reguliert werden. Ist dies jedoch nicht oder nur eingeschränkt möglich, empfiehlt sich zunächst eine Einzelpflanzenbekämpfung. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
Grünlandherbizide zur Einzelpflanzenbehandlung
Beim Pflanzenschutzeinsatz im Grünland sind immer regionale Besonderheiten und Auflagen zu
beachten!
Anmerkung: Das Pflanzenschutzgesetz in Deutschland hat sich geändert. Einige Pflanzenschutzmittel können damit in verschiedenen Kulturen nicht mehr eingesetzt werden. Unter www.bba.de finden Sie eine Liste der im Grünland zugelassene Präparate.
Mehr Infos zur Unkrautbekämpfung im Grünland unter: Landwirtschaftskammer Nordrhein Westfahlen
Alle Angaben ohne Gewähr!